Vor der Reise

Bevor man eine Reise in ein anderes Land startet, sollte man sich über gewisse Dinge informieren, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu erleben.

Da El Hierro innerhalb der EU liegt, gestaltet sich die Einreise unkompliziert. Die Notwendigkeit des Geldwechsels besteht dank des Euros für deutsche Urlauber nicht.

Das Abschließen von Reiseversicherungen ist grundsätzlich sinnvoll und daher auch für eine Reise nach El Hierro empfehlenswert.

Achten Sie auf die Zollbestimmungen für die Einreise aus El Hierro nach Deutschland, denn El Hierro, ist steuerrechtlich kein Teil der EU. Daher ist die erlaubte Menge an importierter Ware, deutlich geringer, als z.B. auf dem spanischen Festland.

Reisedokumente & Einreise

El Hierro gehört politisch zu Spanien und folglich zur EU. Daher gestaltet sich die Einreise in den meisten Fällen unproblematisch. Seit dem Beschluss des Schengener-Abkommens (grob: Aufhebung der Grenzkontrollen innerhalb der EU) sind Grenzkontrollen abgeschafft. Somit wird ein Reisepass nicht mehr benötigt. Zu Identifikationszwecken reicht ein gültiger Personalausweis aus. Für Bürger außerhalb der EU ist in manchen Fällen ein Visum zur Einreise nötig. Nähere Informationen sind bei der jeweiligen Botschaft zu erhalten.

Schweizer Bürger brauchen bei der Einreise, ähnlich wie EU-Bürger, lediglich einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass. Bei längerem Aufenthalt (ab drei Monaten) wird definitiv ein Visum benötigt.

Kinder unter 16 Jahren müssen im Pass der Eltern eingetragen sein. Kinderausweise werden in der Regel anerkannt. Jedoch gab es seltene Fälle, bei welchen der Ausweis ohne Foto nicht akzeptiert wurde. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man einen aktuellen Ausweis mit Foto beantragen.

Allein reisende Minderjährige benötigen zusätzlich zum Ausweis eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Um sprachlichen Missverständnissen vorzubeugen, empfiehlt sich eine spanische Übersetzung der Erklärung.

Will man länger als drei Monate auf El Hierro bleiben müssen sich alle EU-Bürger im Ausländerregister (Registro de Extranjeros) eintragen lassen. Dort erhält man eine individuelle Kennnummer, die sogenannte N.I.E (Número de Identidad de Extranjero). Diese wird in Situationen des alltäglichen Lebens benötigt und ist daher stets mitzuführen.

Informationen sowie Antragsformulare erhält man auf der Seite extranjeros.empleo.gob.es.

Bei ungeklärten Fragen wenden Sie sich an das Auswärtige Amt oder besuchen Sie deren Internetpräsenz www.auswaertigesamt.de.

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Tiere und Einreise

Innerhalb der EU benötigt man seit 2004 für die Mitnahme von Haustieren (Hund, Katze oder Frettchen) einen HU-Heimtierpass. Im Pass sind grundsätzliche Angaben zu dem jeweiligen Tier vermerk, wie zum Beispiel Rasse, Alter, Geschlecht und Identifikationsnummer. Um eine zweifelsfreie Identifizierung des Tieres zu gewährleisten, wird das Tier mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip versehen. 

Die Ausweise werden legitimierten – durch die Bundestierärztekammer – Tierärzten ausgestellt.

Eine Voraussetzung für die Ausstellung und Gültigkeit des Passes ist eine Tollwutimpfung des Tieres. Diese muss mindestens 30 Tage zurückliegen und wird in der Folge von dem jeweiligen Arzt bescheinigt und auf dem Pass vermerkt. 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt, beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) oder bei der Bundestierärztekammer (www.bundestieraerztekammer.de).

Vor der Reise sollte man sich selbstverständlich im Klaren sein, dass eine Großzahl der Hotels auf El Hierro keine Haustiere akzeptieren.

Krankenversicherungen, Impfungen & Reiseapotheke

Krankenversicherungen

Gesetzlich Versicherte haben im Krankheits – und Notfall einen Anspruch auf ärztliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern etc., welche vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind.

Als Nachweis müssen Sie die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine Ersatzbescheinigung beim behandelnden Arzt vorlegen. Beide Dokumente sind bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse erhältlich.

Grundsätzlich gilt:

Lassen Sie sich nach einer Behandlung eine detaillierte Quittung über den Namen des Arztes (zusätzlich wenn nötig der behandelnde Arzt), den Befund, die erbrachten ärztlichen Leistungen sowie das Datum und den Betrag in der Landeswährung aushändigen. Dies gilt insbesondere bei Privatpatienten, welche die Quittung bei ihrem Versicherer vorlegen können und somit die Kosten erstattet bekommen.

Wie bei jeder Reise ist es zudem sinnvoll, einige private Reiseversicherungen im Vorhinein abzuschließen. Diese garantieren zum Beispiel die Erstattung der Rücktransportkosten sowie die Behandlung bei Privatärzten oder Privatkliniken. Die Versicherungen müssen mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Die Folgenden erscheinen sinnvoll und werden von vielen Versicherern als Pakte angeboten.

  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reisenotruf-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Reiserücktritts-Versicherung
  • Reisekranken-Versicherung

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Impfungen

Für die Reise nach El Hierro sind grundsätzlich keine Impfungen vorgeschrieben. Es erscheint jedoch sinnvoll, dass die standardmäßigen Impfungen gewährleistet sind. 

Reiseapotheke und Gesundheit

Es empfehlen sich unter anderem folgende Arzneimittel.

  • Kopfschmerzmittel
  • Heftpflaster
  • Desinfektionsmittel
  • Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor!
  • Salbe gegen Insektenstiche

Bei individuellen Krankheiten empfiehlt es sich, die jeweiligen Medikamente von Zuhause aus mitzuführen.

Auf den Kanaren kann vor allem die starke Sonneneinstrahlung sehr gefährlich werden. Da sich die Kanaren – geografisch gesehen – auf der Breite der Sahara befinden ist die Intensität der UV-Strahlen entsprechend stark. Heimtückisch gestaltet sich der ständig wehende Passatwind, welcher die gefühlten Temperaturen abmildert. Dies führt dazu, dass viele Urlauber zulange, ungeschützt unter der Sonne bleiben.

Daher empfiehlt es sich, ausreichende und zum jeweiligen Hauttyp passende Sonnenschutzcreme zu verwenden. Beim Sonnenbaden sollte man sich ein Limit setzten und nach Möglichkeit, Schatten spendende Sonnenschirme bereithalten. Sonnen schützende Kleidung, wie zum Beispiel Mützen, sollten im Reisegepäck vorhanden sein.

Um einer Dehydrierung vorzubeugen, ist es adäquat, stets ausreichende Mengen Wasser mitzuführen und regelmäßig zu Trinken. Das Leitungswasser eignet sich nicht zum trinken oder Kochen. In allen Supermärkten kann man stilles oder sprudelndes Mineralwasser erwerben.

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Uhrzeit, Währung & Banken

Uhrzeit

El Hierro liegt wie das gesamte Kanarische Archipel eine Stunde hinter dem europäische Festland. Damit befindet sich die Insel in der Westeuropäische Zeitzone (WEZ). Stellen Sie deshalb bei Ankunft ihre Uhren um eine Stunde zurück. 

Für die Sommerzeit wird die Uhr im März eine Stunde nach vorn gestellt. Am letzten Sonntag im Oktober werden die Uhren wieder um eine Stunde zurückgestellt. 

Währung

Seit 2002 ist der Euro das nationale Zahlungsmittel.

  • Euro Geldscheine: 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro
  • Euro Münzen: 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent, 1 und 2 Euro

Die Akzeptanz von Kreditkarten wie Mastercard oder Visa ist derzeit weit verbreitet. Bei anderen Kreditkarten wie American Express (Amex) besteht eine eingeschränkte Akzeptanz. Viele Geschäfte nehmen auch bei geringen Summen Kreditkarten an. Trotzdem ist es sinnvoll, eine gewisse Menge Bargeld mitzuführen.

Das Bezahlen mit Kredit- und EC-Karten ist äußerst sicher und minimiert die Schäden im Falle eines Verlusts oder Diebstahls.

Banken

Banken (»bancos«) und Sparkassen (»cajas«) gibt es überwiegend in den größeren Orten.

Zollbestimmungen

Die Kanarischen Inseln sind steuerliche Sondergebiete.
Daher gelten die selben Einfuhrbestimmungen wie bei einem Im- bzw. Export aus einem »Nicht EU-Land« .
Ausführlichere Information hält der deutsche Zoll bereit.

Tel.: 035 144 834 510 

Fax: 035 144 834 590 

E-Mail: info.privat(at)zoll.de
Homepage: www.zoll.de

Reisefreigrenzen bei der Einreise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind unter anderem:

Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren)

  • 200 Zigaretten
  • oder 100 Zigarillos
  • oder 50 Zigarren
  • oder 250g Tabak  

Alkoholika (nur für Personen ab 17 Jahren)

  • 1 Liter destillierte Getränke oder Spirituosen mit mehr als 22 % Alkoholgehalt
  • oder 2 Liter destillierte Getränke, Spirituosen, Aperitifs aus Wein mit einem Alkoholgehalt von max. 22 %
  • oder 2 Liter Schaumwein oder Likörwein und 2 Liter sonstiger Wein
  • Vier Liter nicht schäumende Weine
  • 16 Liter Bier

50 Gramm Parfüm oder 0,25 Liter Eau de Toilette

Arzneimittel

  • Persönlicher Bedarf des Reisenden

Kraftstoffe (für jedes Motorfahrzeug)

  • Die im Hauptbehälter befindliche Menge
  • Bis zu 10 Liter in einem tragbaren Reservebehälter

Andere Waren

  • Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
  • Für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von 430 Euro
  • Für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

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